Kündigungsschutzprozess

Im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens wird die Frage geklärt, ob das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung des Arbeitgebers wirksam aufgelöst wurde.

Das Kündigungsschutzverfahren wird durch eine Klage beim Arbeitsgericht eingeleitet. Der Ablauf des Verfahrens ergibt sich aus dem Kündigungsschutzgesetz und dem Arbeitsgerichtsgesetz.

Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden. Andernfalls wird die Kündigung wirksam und kann nur noch in seltenen Ausnahmefällen angegriffen werden.

Nach der Zustellung der Klage wird vom Arbeitsgericht ein Gütetermin anberaumt. Dieser Gütetermin findet regelmäßig bereits wenige Wochen nach Zustellung der Klage statt.

Im Rahmen des Gütetermins ist es Aufgabe des Gerichts auf eine gütliche Einigung hinzuwirken. Für den Fall des Scheiterns der Vergleichsverhandlungen im Gütetermin wird ein Kammertermin anberaumt. Auch in diesem Kammertermin kann das Gericht eine gütliche Einigung zwischen den Parteien erörtern. Sollte eine Einigung zwischen den Parteien auch im Kammertermin nicht zustande kommen, so endet das Verfahren mit einer gerichtlichen Entscheidung, in der Regel einem Urteil.

Sollte eine oder beide der Parteien mit der Entscheidung des Arbeitsgerichts nicht einverstanden sein, so besteht die Möglichkeit der Berufung zum Landesarbeitsgericht und im Anschluß daran einer Revision zum Bundesarbeitsgericht.

Aufgrund unserer jahrelanger Erfahrung im Arbeitsrecht unterstützen wir Sie fachkundig während des gesamten Kündigungsschutzverfahrens.

Dabei beraten und vertreten wir bewusst sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer. Auf diese Weise können wir die von beiden Parteien vertretenen Positionen besser verstehen und die verfolgten Ziele eindeutig einschätzen. Unsere Aufgabe ist dabei, die Vorgehensweise der Gegenpartei einschätzen zu zu können, um Ihre Interessen durchsetzen zu können.