Honorar
Wir rechnen transparent entweder auf Basis einer zwischen Ihnen und uns getroffenen Verfügungsvereinbarung oder auf der Basis der gesetzlichen Gebühren ab.
Wir schließen mit unseren Mandanten einen Anwaltsvertrag ab.
Dieser Vertrag beschreibt den Gegenstand der Beauftragung.
Wir möchten, dass die jeweilige Vergütung angemessen ist.
Deshalb vereinbaren wir mit Ihnen eine Vergütung im Hinblick auf den Aufwand, die Schwierigkeit, die Tätigkeiten, die Bedeutung der Angelegenheit für Sie und Ihre wirtschaftlichen Möglichkeiten.
Hierbei müssen wir auch ein besonderes Haftungsrisiko berücksichtigen.
Die Höhe unseres Honorars kann sich aus den nachfolgenden Abrechnungsmodellen ergeben:
1. Anwaltliche Erstberatung
Für die Durchführung der mündlichen Erstberatung erhalten wir maximal eine Pauschalgebühr von 190 € netto, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, somit 226,10 € brutto. Bei einfachen Rechtsfragen liegt die Beratungsgebühr deutlich unter diesem Betrag.
2. Vergütung auf Zeitbasis
Wir können mit Ihnen eine Abrechnung auf der Basis unserer Stundenhonorare vereinbaren. Diese belaufen sich zwischen 150,00 und 250,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer pro Stunde, je nach dem, wie schwierig die erwartete anwaltliche Dienstleistung ist.
3. Erhöhung der gesetzlichen Gebühren
Soweit uns der Aufwand bekannt ist und weil dies auch für unsere Mandanten wirtschaftlich interessant sein kann, vereinbaren wir in Einzelfällen eine erhöhte gesetzliche Gebühr.
Der Erhöhungsfaktur liegt zwischen dem 1,1-fachen und dem 2,0-fachen der gesetzlichen Vergütung.
4. Pauschalhonorar
Wenn wir den zu erwartenden Aufwand und die zu erwartenden Risiken gut einschätzen können, sind wir bereit, mit Ihnen ein Pauschalhonorar zu vereinbaren. Wir übernehmen in diesen Fällen das Risiko ein nicht kostendeckendes Honorar zu vereinbaren, um Ihnen eine sichere Kalkulationsgrundlage zu bieten.
5. Gesetzliche Gebühren und Pauschalhonorar
Im Zusammenhang mit gerichtlichen Auseinandersetzungen kann neben den gerichtlichen Gebühren eine pauschale Zusatzvergütung vereinbart werden.
Insgesamt bitten wir Sie zu berücksichtigen, dass für Sie die Anwaltsgebühren häufig Betriebsausgaben sind. Sie erhalten somit in der Regel die Hälfte der Gebühren über Ihre Steuererstattung zurück.