Ratgeber Zeugnis

Das Arbeitszeugnis stellt eine schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers über Dauer, Inhalt und den Ablauf des Arbeitsverhältnisses dar. Dem Arbeitnehmer soll mit dem Arbeitszeugnis die Möglichkeit gegeben werden, einem Dritten, meistens einem anderen Arbeitgeber gegenüber, seine Kenntnisse und Qualifikationen nachweisen zu können.

Dabei wird unterschieden zwischen einem Zwischenzeugnis, das während des laufenden Arbeitsverhältnisses ausgestellt wird und einem Endzeugnis, das bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt wird.

Rufen Sie uns an. Sollten Sie ein Arbeitszeugnis erhalten haben oder ausstellen wollen, so beraten wir Sie gerne.