Ratgeber Kündigungsschutz
Viele gesetzliche und tarifvertragliche Normen bewirken einen gewissen Schutz der Arbeitnehmer vor Kündigungen des Arbeitgebers.
Sofern beispielsweise das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, können Kündigungen nur auf personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Gründe gestützt werden.
Bestimmte Personengruppen, die als besonders schutzbedürftig gelten, werden durch weitere gesetzliche Regelungen vor Kündigungen geschützt. Darunter fallen insbesondere § 9 MuSchG, § 85 SGB IX, § 22 BBiG, § 18 BEEG sowie andere Regelungskomplexe.
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