Ratgeber Kündigung
Arbeitsverhältnisse werden regelmäßig durch Kündigungen beendet.
Aus Sicht des Arbeitnehmers ist unbedingt die Frist zur Einreichung der Kündigungsschutzklage, die nur drei Woche beträgt, zu beachten. Nach Ablauf dieser Frist wird auch eine rechtswidrige Kündigung wirksam und das Arbeitsverhältnis aufgelöst.
Sofern das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, können Kündigungen auf personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Gründe gestützt werden. Ferner unterscheidet man zwischen einer fristgerechten und einer fristlosen Kündigung.
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