Ratgeber Arbeitsvertrag

Arbeitsverträge dienen der Regelung, Bestimmung und Ausgestaltung von gegenseitigen Pflichten im Arbeitsverhältnis.

Zu beachten ist, dass Arbeitsverträge nicht nur schriftlich, sondern auch vollkommen formlos, somit auch mündlich abgeschlossen werden können. Daran hat das Nachweisgesetz, was einen schriftlichen Nachweis über den Inhalt des Arbeitsvertrages verlangt, nichts geändert.

Bitte beachten Sie, dass spätestens seit der Modernisierung des Schuldrechts im Jahr 2002, die meisten alten Arbeitsverträge in wichtigen Teilen unwirksam geworden sind.

Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne zu diesem komplexen Thema.