Rehmann-Arbeitsrecht
Kündigung?
Kennen Sie das? Sie gehen morgens nichts Böses ahnend zur Arbeit und werden zu einem Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber hereingebeten. Sie erhalten die schriftliche Erklärung, dass Ihr Arbeitsverhältnis beendet wird, also eine fristlose oder fristgerechte Kündigung. Sie sind überrascht, da Sie mit einer derartigen Kündigung nicht gerechnet haben.
Was tun?
Nunmehr heißt es handeln, denn mit einer schriftlichen Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses läuft die 3-wöchige Kündigungsschutzfrist beim Arbeitsgericht. Wer versucht, die Angelegenheit auszusitzen, verliert jeden Anspruch auf die Möglichkeit, seinen Arbeitsplatz zu erhalten oder eine Abfindung zu erhalten. Dies gilt auch für den Fall, dass Ihr Arbeitsverhältnis befristet war und das befristete Arbeitsverhältnis ausläuft. Auch hier müssen Sie innerhalb von 3 Wochen nach Beendigung zur Wahrnehmung Ihrer Rechte Kündigungsschutzklage eingereicht haben.
So nicht!
Sich darauf zu verlassen, was Freunde und Bekannte oder das Internet zu der Kündigung an Informationen bieten, stellt sich regelmäßig als Fehler raus. Gleiches gilt für Informationen vom Vertragspartner.
Fehlende Informationen bergen für Sie folgende Risiken:
- Verlust von Ansprüchen gegenüber der Bundesagentur für Arbeit
- Verlust des Arbeitsplatzes
- Verlust der Möglichkeit, möglicherweise eine angemessene Abfindung zu erstreiten.
Das vom Gegner angebotene Schriftstück ist in seinen Auswirkungen für den Laien kaum zu überblicken.
Ratlos?
Der Empfänger einer Kündigung steht diesem Problem oft ratlos gegenüber. Er weiß nicht, wie er mit der Kündigung umgehen soll. Dies gilt häufig dann, wenn er auch noch von der Arbeit freigestellt wird und nicht mehr zur Arbeit erscheinen darf. Es gibt eine Fülle von Fragen, beispielsweise welchen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat er, gibt es die Möglichkeit, sich gegen die Kündigung zu wehren, darf er im Kündigungszeitraum arbeiten, welche Urlaubsansprüche hat er, hat er einen Anspruch auf Abfindung.
Wir vertreten Sie!
Wir helfen Ihnen, sich gegen eine Kündigung zu verteidigen.
Hierbei stehen wir Ihnen mit unserem Fachwissen und unserer langen Erfahrung in arbeitsgerichtlichen Verfahren zur Seite.
Gerade nach Erhalt einer Kündigung drängt die Zeit.
Wir sind jederzeit für Sie da.
Bitte weisen Sie bei einer Terminvereinbarung darauf hin, dass es sich um eine dringende Arbeitsrechtsangelegenheit handelt.
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| Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Peter Suminski Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. Soforthilfe: 0163/4812284 |
Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt für Arbeitsrecht Franz-Josef Rehmann Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. Soforthilfe: 0171/9511300 |
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